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Krank während den Ferien

Krank während den Ferien

Arbeitsrecht

Krank während den Ferien: Muss ich mir die Zeit, in der ich in den Ferien krank war, an mein Ferienguthaben anrechnen lassen?

Der Ferienanspruch bezweckt in erster Linie die Erholung der Mitarbeiter. Wird jemand während den Ferien krank oder erleidet einen Unfall, ist der Erholungszweck der Ferien unter Umständen nicht mehr gegeben. Die Zeit, in der der Mitarbeiter krank war, darf durch den Arbeitgeber also grundsätzlich nicht als Ferien verbucht werden.

Es ist aber nach der Rechtsprechung natürlich nicht so, dass jeder Schnupfen und jedes Unwohlsein den Erholungszweck der Ferien vereitelt. Die Krankheit muss vielmehr ein erhebliches Ausmass erreicht haben (z.B. bei längerer Bettruhe, intensiven medizinischen Behandlungen, wiederholten Arztbesuchen oder Spitalaufenthalten).

Tipp: Wenn Sie während der Ferien krank werden oder verunfallen und ihre Ferien dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sollten Sie unverzüglich einen Arzt aufzusuchen, welcher die Krankheit und eine allfällige Arbeitsunfähigkeit in einem Arztzeugnis bestätigen soll. Weiter empfiehlt es sich, den Arbeitgeber möglichst rasch, d.h. noch während der Ferien, über die Krankheit zu informieren.