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TÄTIGKEITSBEREICHE

TÄTIGKEITSBEREICHE

Wir vertreten Privatpersonen sowie kleinere und mittlere Unternehmen in Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Neben der Prozessführung gehören aber auch die Rechtsberatung und die Ausarbeitung rechtlicher Dokumente und Verträge zu unseren Kernkompetenzen.

Unsere bevorzugten Tätigkeits- und Interessensgebiete:

Vertrags-, Haftpflicht- und Konsumentenrecht

Ein guter Vertrag hilft, künftige Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Abfassung und Prüfung von Verträgen im privaten oder geschäftlichen Alltag, stehen Ihnen aber im Konfliktfall auch bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen und vertragsrechtlichen Ansprüche zur Seite.

Arbeitsrecht

Wir beraten Personalverantwortliche, Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen, die sich im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses stellen können (Mobbing, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.).

Wir beraten Sie bei der individuellen Vertragsgestaltung für alle denkbaren Situationen (Konkurrrenzverbot, Überstunden, Bonus, etc.) und bieten Ihnen speditive und praxisnahe Unterstützung im arbeitsrechtlichen Alltag. Falls unvermeidbar, vertreten wir Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche auch vor Gericht.

Verwaltungsrecht (inkl. Strassenverkehrs- und Ausländerrecht)

Wir prüfen für Sie Verfügungen und Verwaltungsakte von kantonalen und eidgenössischen Behörden, vertreten gegenüber der Verwaltung Ihren Standpunkt und führen verwaltungsrechtliche Prozesse.

Sozialversicherungsrecht

Bei Krankheit oder Unfall bestehen gegebenenfalls Ansprüche gegenüber der Invalidenversicherung, den Pensionskassen, der Krankentaggeldversicherung, der SUVA oder anderen UVG-Versicherern. Bei Arbeitslosigkeit sind Ihre Ansprüche gegenüber der kantonalen Arbeitslosenkasse abzuklären. Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie fachkundig gegenüber den Sozialversicherungen und führen Prozesse vor dem Versicherungsgericht.

Strafrecht

Ein Strafverfahren kann oft zu einer belastenden und existenzbedrohenden Lage führen. Wenn Sie als Beschuldigter in das Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten, ist es daher unbedingt empfehlenswert, frühzeitig einen Verteidiger beizuziehen. Dieser kennt die Rechte des Beschuldigten und kann seine Interessen im Strafverfahren bestmöglich wahren.

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat werden, vertreten wir Sie gegenüber den Behörden und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber den Tätern. Wir klären mit Ihnen ab, ob Sie – nebst den Ansprüchen gegen den Täter selber – auch Ansprüche gegenüber der kantonalen Opferhilfestelle und weiteren Behörden oder gegenüber Versicherungen haben.